Schluss mit der Internetabzocke!!
So Kinder, da dem einen oder anderen ja schon mal das Malheur passierte, ein Abo eines vermeintlich kostenlosen Internetangebot zum Gehalts-, Lohnsteuer- oder Führerschein-Check zu buchen, hier jetzt Infos über ein neues Urteil, welches Klarheit darüber schafft, daß versteckte Preisangaben eines angeblich kostenlosen Abos nicht zur Zahlung der Rechnung verpflichtet!!
“[...]Auch jeder Erwachsene, der über den Tisch gezogen werden soll, kann einen untergeschobenen Kuckucks-Vertrag wegen Irrtums anfechten. “Dies ist möglichst rasch nach Empfang der Rechnung zu tun, durch welche die Täuschung ja erst zutage trat”, empfiehlt der Anwalt. Der Anbieter muss nach einhelliger Rechtsprechung die Anfechtung ersatzlos hinnehmen, wenn er – wie meist bei solchen Lock- und Tarnangeboten – damit hätte rechnen müssen, dass der Kunde von einer Gratis-Leistung ausgehen würde.[...]”
Quelle: spiegel.de